Steuerrecht

Grenzgänger bleiben oft in Deutschland steuerpflichtig


Von Redaktion Zivilekoalition.de

Immer mehr Deutsche gehen zum Arbeiten ins Ausland - doch um Steuernachteile zu vermeiden, muss ein solcher Umzug sorgfältig geplant werden. Denn obwohl normalerweise der Grundsatz gilt "Mit einem Umzug in ein anderes Land, verlagert sich auch die Steuerpflicht", sind in vielen Fällen Ausnahmen zu beachten. Wer beispielsweise seinen Wohnsitz in Deutschland behält, muss häufig weiterhin Abgaben an den Fiskus entrichten. Das lässt sich nur dann umgehen, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen den betroffenen Ländern spezielle Regelungen vorsieht.

Wie die Zeitschrift "Capital" berichtet, kann es außerdem zu Problemen führen, wenn in Deutschland zwar kein Wohnsitz, dafür aber ein sogenannter gewöhnlicher Aufenthalt vorliegt. Wenn sich jemand zu nicht privaten Zwecken länger als sechs Monate in Deutschland aufhält, wird so ein gewöhnlicher Aufenthalt unterstellt. Das kann dazu führen, dass Menschen, die nur zum Arbeiten nach Deutschland kommen, auch dann hier steuerpflichtig werden, wenn sie ihren Hauptwohnsitz, ihren Partner und ihre Kinder weiterhin in einem anderen Staat haben.


Aktionen: Aufklärung und Information | Themen: Steuern, International |