Steuerpolitik

Die Einigung der Großen Koalition zur Erbschaftssteuer


Von Gérard Bökenkamp

Am Donnerstag hat sich die große Koalition auf eine neue Erbschaftssteueregelung geeinigt. Die neue Regelung wird wohl noch komplizierter werden. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung fürchtet ein neues „Bürokratiemonster“.

Der Kompromiss sieht vor, dass der Ehepartner die selbst genutzte Immobilie im Erbfall steuerfrei übernehmen kann. Für die restlichen Vermögenswerte soll ein Freibetrag von 500.000 Euro gelten.

Die Kinder der Erblasser sollen auf die selbst genutzte Wohnung keine Erbschaftsteuer zahlen müssen, wenn die Wohnfläche nicht größer als 200 Quadratmeter ist. Außerdem soll für sie ein Freibetrag von 400.000 Euro gelten.

Weiter sieht die Einigung der großen Koalition vor, dass Familienbetriebe ganz steuerfrei vererbt werden können, wenn sie zehn Jahre lang unter Erhalt der Arbeitsplätze fortgeführt werden und die Lohnhöhe faktisch konstantz bleibt.

Mit dieser Regelung nimmt die Politik den Unternehmen die Möglichkeit auf Krisen zu reagieren und die Lohnkosten der aktuellen Lage anzupassen.

Schon jetzt ist absehbar, dass diese Regelung nicht praktikabel ist.Muss etwa ein Unternehmen die Lohnkosten reduzieren, um seine Produktion zu erhalten, wird es dann noch durch die zusätzlich fällige Erbschaftssteuer bestraft.


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