Steuerpolitik

Erben erhalten Steuergeld zurück


Das Finanzamt muss zuviel gezahlte Erbschaftssteuern erstatten
Von Redaktion Zivilekoalition.de

Das neue Erbschaftssteuerrecht, das seit Januar 2009 in Kraft ist, kann rückwirkend auf Erbschaften ab 2007 angewandt werden. Wie die "Ärztezeitung" berichtet können auf "Erwerbe von Todes wegen", die zwischen dem 31. Dezember 2006 und dem 1. Januar 2009 eingetreten sind, auf Antrag alle neuen gesetzlichen Regelungen - mit Ausnahme der persönlichen Freibeträge - angewendet werden. Wenn es mehrere Erben gibt, muss das Antragswahlrecht nicht einheitlich ausgeübt werden. Einen entsprechenden Antrag zu stellen ist noch bis zum 30. Juni 2009 möglich. Das zuständige Finanzamt muss bereits ergangene Erbschaftssteuerbescheide dann ändern und zuviel gezahlte Erbschaftssteuern erstatten.


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