Klaus-Peter Willsch (CDU) kritisiert den ESM und EFSF als einen „Versuch, Schulden mit noch mehr Schulden zu bekämpfen.“ Das einzige was die Euro-„Retter“ in Griechenland erreicht hätten, wäre Gläubiger wie z.B. Privatbanken zu befriedigen – während sich die Lage im Land verschlechtere. [mehr]
Kirchhofs Vision lebt

Im Bundestagswahlkampf 2005 war die CDU ursprünglich mit einer echten Vision angetreten: Mit einem von dem Verfassungs- und Steuerrechtler Paul Kirchhof entwickelten Konzept wollte die Union im Falle einer Regierungsübernahme das deutsche Steuerrecht radikal vereinfachen, es transparenter und gerechter gestalten. Das sollte bei einer Wiederbelebung des Standorts Deutschland helfen. Mitten im Wahlkampf machte Merkel dann einen Rückzieher, stellte sich nicht hinter Kirchhof und verlor fast die Wahl. Nach der Regierungsbildung war das Kirchhofmodell dann für die Union kein Thema mehr. Doch das Modell ist nicht tot und das aktuelle Hoch der FDP, die einer Steurreform positiv gegenüber steht, lässt hoffen, das es bald wieder ins Gespräch kommt.
Für eine Steuerpolitik nach Kirchhof würde eine neunseitige Broschüre mit 23 Paragraphen als Gesetzeswerk ausreichen. In dem Entwurf sind nur Einnahmen für den Fiskus Zweck der Besteuerung, auf Lenkungs- und Subventionsmaßnahmen wird verzichtet, da diese in die Entscheidungsfreiheit des Bürgers eingreifen und einzelne begünstigen. Die bisher sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, aus Verpachtung, Kapitalvermögen etc.) werden zu einer zusammengefasst, so dass alle Einkünfte gleich behandelt werden.
Einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent
Ein weiterer, wesentlicher Bestandteil des Kirchhof-Modells ist ein einheitlicher Steuersatz von 25 Prozent. Eine Progression gibt es nur noch durch Grundfreibeträge sowie durch eine 40-prozentige und durch eine 20-prozentige Freistellung des Einkommnes von der Steuerpflicht in bestimmten Einkommensstufen. Damit sind Einkommen bis 10.000 Euro jährlich grundsätzlich steuerfrei, Einkommen bis 15.000 Euro würden mit 15 Prozent, solche bis 20.000 Euro mit 20 Prozent besteuert. Darüber greift bei einem Alleinverdiener der volle Steuersatz, Eheleute können ihre Freibeträge übertragen und Einkünfte miteinander verrechnen.
Körperschaftssteuer entfällt
Die Körperschaftssteuer, unter die zurzeit sämtliche Unternehmen fallen, an deren mehrere Personen beteiligt sind, entfällt. Die Besteuerung von Unternehmen ist damit unabhängig von der gewählten Rechtsform.
Arbeitnehmer brauchen keine Steuererklärung mehr
Gelder, die in die Rentenkassen eingezahlt werden, sind bei Kirchhof ohne Obergrenze steuerfrei. Im Gegenzug werden die Alterseinkünfte besteuert. Eine Steuererklärung müssen nur noch Unternehmer und andere Selbstständige regelmäßig abgeben. Arbeitslohn, Kapitaleinkünfte etc. können direkt an der Quelle besteuert werden. Der Arbeitnehmer erhält eine Bescheinigung über die gezahlte Steuer und muss sich nur noch bei Unstimmigkeiten an das Finanzamt wenden. Außerdem müssen Unternehmer und andere Selbsständige eine von der Handelsbilanz unabhängige Steuerbilanz vorlegen, die die Bildung stiller Reserven verhindern soll. Verluste können Steuerpflichtige noch im selben Jahr miteinander verrechnen.

