Steuerpolitik

Steuerreform 2009 gesetzgeberische Fehlleistung


Unternehmenserben sind mit der aktuellen Gesetzeslage nicht zufrieden (Foto: ger.hardt/pixelio.de)
Von Redaktion Zivilekoalition.de

"Die Erbschaftsteuerreform 2009 kann man ohne Zweifel als eine der größeren gesetzgeberischen Fehlleistungen der letzten 20 Jahre bezeichnen", so Heinrich Hübner, Rechtsanwalt und Steuerberater bei der Kanzlei Hübner und Partner. Insbesondere bei Unternehmern hat die Erbschaftssteuerreform für Unmut gesorgt.

Wie "Die Welt" berichtet, besteht dadurch zwar die Möglichkeit, Unternehmen steuerfrei zu erben - doch dies ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft. Kann der Unternehmer die nicht erfüllen, drohen teilweise höhere Steuern als vor der Reform.


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